Willkommen an der Schule am Weißeplatz
Wir begrüßen Euch auf unserer Homepage und freuen uns über Euer Interesse an unserer Schule.
Hier findet Ihr unter anderem Informationen über die Schule, aktuelle Termine und Neuigkeiten,
Rückblicke auf vergangene Veranstaltungen und natürlich den Vertretungsplan.
Unsere Schulsozialarbeit stellt sich vor, ihr könnt Euch über unseren Schülerrat informieren
und unsere Ganztagsangebote einsehen. Auch unser Förderverein hat seinen Platz auf unserer Seite.
Schaut Euch um und fühlt Euch wohl!
Rückblick: 2. Digitaler Lerntag (SJ 2025/2026)

2. Digitaler Lerntag an der Schule am Weißeplatz Am zweiten Digitalen Lerntag in diesem Schuljahr arbeiteten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte intensiv an Themen rund um digitales Lernen, Medienkompetenz und die Weiterentwicklung unserer schulischen digitalen Strukturen. Digitale Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler Während des Vormittags bearbeiteten die Klassen eigenständig…
Erfolg bei der Französisch-Olympiade

Herzlichen Glückwunsch an Mathilda Schott aus der Klasse 8b! 🎉 Mathilda hat bei der 2. Stufe der Französisch-Olympiade des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), Standort Leipzig, den 1. Platz erreicht. Damit hat sie sich für den Landesausscheid im April qualifiziert. Diese Leistung ist ein großer Erfolg und zeigt, wie…
Elternsprechtag am 02.03.26

Liebe Eltern, am 02.03.26 habe Sie wieder die Möglichkeit, von 16:00 — 18:00 Uhr, die FachlehrerInnen und Klassenleitungen Ihrer Kinder zu treffen. Nutzen Sie bitte im Vorfeld das elektronische Notenbuch um sich über den Notenstand ihrer Kinder zu informieren. Über die Möglichkeit der Terminbuchung im Vorfeld werden Sie mit einem…
Neue GTA Einschreibung ab dem 02.02.2026 16:00Uhr
Transparenzhinweis:
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern,
die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.






