Jeder Einzelne kann und muss durch die Einhaltung der Hygieneregeln dazu beitragen, die Verbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen und sein eigenes Ansteckungsrisiko zu senken. Dazu haben wir folgende Regeln festgelegt, die für alle SchülerInnen der Schule am Weißeplatz verbindlich gelten.
- SchülerInnen oder im gleichen Haushalt lebende Personen, die an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), haben ein Betretungsverbot für die Schule.
- Sollten SchülerInnen an Grunderkrankungen oder Vorerkrankungen leiden, welche ähnliche Krankheitssymptome wie eine Coronavirus-Erkrankung aufweisen, ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Schule vorzuweisen.
- Sollten SchülerInnen während des Besuchs der Schule SARS-CoV-2-Symptome aufweisen, müssen diese unverzüglich durch berechtigte Personen abgeholt werden.
- Beim Betreten des Schulgeländes bzw. des Schulgebäudes besteht Maskenpflicht.
- Eltern und Schulfremde haben beim Betreten des Schulgeländes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich im Sekretariat anzumelden.
- Nach dem Betreten des Schulgebäudes hat jede SchülerIn die Pflicht die Hände zu desinfizieren oder in den Sanitärräumen gründlich mit Seife zu waschen. Im Anschluss wird sich auf dem schnellsten Weg in den Unterrichtsraum begeben.
- Beim Laufen im Schulgebäude ist auf die Wegekennzeichnung zu achten und diese einzuhalten.
- Die Husten- und Niesetikette ist unbedingt zu beachten.
- In den naturwissenschaftlichen Fächern (Biologie, Chemie, Physik) werden die FachlehrerInnen die Klassen zu besonderen Hygieneschutzmaßnahmen belehren.
- Bei Verstoß gegen diese Regeln und Festlegungen werden unverzüglich die Eltern der betreffenden SchülerInnen informiert und diese ggf. vom Unterricht ausgeschlossen.
- Es findet wöchentlich eine aktenkundige Belehrung zu den Hygieneregelungen statt.