Regelungen zur Einhaltung der vorgeschriebenen hygienischen Schutzmaßnahmen
SchülerInnen oder im gleichen Haushalt lebende Personen, die an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), haben ein Betretungsverbot für die Schule. Sollten SchülerInnen an Grunderkrankungen oder Vorerkrankungen leiden, welche ähnliche Krankheitssymptome wie eine Coronavirus-Erkrankung aufweisen, ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung in der…