Befreiungen und Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern im Freistaat Sachsen
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund aktueller Vorkommnisse möchte ich Sie über die rechtlichen Grundlagen und der damit verbundene Vorgehensweise für Befreiungen und Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern im Freistaat Sachsen informieren.
In letzter Zeit erhalten wir immer mehr Entschuldigungen, in denen Eltern ihre Kinder vom Unterricht freistellen. Dies ist laut
Verordnung des sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Besuch öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen (Schulbesuchsordnung – SBO) –
(Vom 12. August 1994 – Rechtsbereinigt mit Stand vom 9. März 2004)
rechtlich nicht möglich.
Befreiung:
SBO §3
(1) “Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder im Fall seiner Volljährigkeit auf eigenen Antrag vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Über die Befreiung entscheidet der Schulleiter.”
Dies gilt für Arztbesuche jeglicher Art. Ein rechtzeitiger Antrag , mindestens 7 Tage vor dem Termin, mit der Bitte um Befreiung vom Unterricht, ist schriftlich einzureichen. Arzttermine sollten in der Regel außerhalb der Schulzeit vereinbart werden.
Beurlaubung:
SBO §4
(1) „ Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig bei der Schule beantragt werden.”
(5) “Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung von bis zu zwei Tagen ist der Klassenleiter, im übrigen der Schulleiter.“
Solche Beurlaubungsgründe können z.B. Hochzeiten, Todesfall, Schüleraustausch, Sportwettkämpfe oder Kuraufenthalte sein. Ein rechtzeitiger Antrag , mindestens 14 Tage vor dem Termin (mit Ausnahme von Beerdigungen), mit der Bitte um Befreiung vom Unterricht, ist schriftlich einzureichen.
Halten Sie bitte zukünftig die Vorgehensweise ein. Bei Nichteinhaltung werden Befreiungen und Beurlaubungen abgelehnt.
Sie können weitere Informationen zur Verordnung unter www.recht.sachsen.de nachlesen.
Mit freundlichem Gruß
Die Schulleitung