Schüler und Erwachsene bilden an unserer Schule eine Gemeinschaft, die geprägt ist von:
Gegenseitiger Rücksichtnahme, Höflichkeit, Freundlichkeit und Toleranz.
Wir respektieren die Würde und die Arbeit anderer Menschen. Wir tragen alle Verantwortung für die Gestaltung und Entwicklung unserer Schule, für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit.
I Allgemeine Regelungen
- Unterrichtszeiten
Stunde Unterrichtszeit 1 07:30 - 08:15 2 08:25 - 3 - 09:55 Frühstückspause 4 10:20 - 5 - 11:50 Mittagspause 6 12:25 - 13:10 7 13:15 - 14:00 8 14:05 - 14:50 9 14:50 - 15:35 10 15:35 - 16:20
- Die Schüler haben den Anweisungen der Lehrer bzw. beauftragter Personen zu folgen.
- Das Vertreiben von politischen und jugendgefährdenden Materialien und das Tragen von verfassungsfeindlichen politischen Symbolen und Marken sind verboten.
- Jeder verpflichtet sich, das Inventar, die Unterrichtsräume, Flure, Treppen, Sanitäreinrichtungen und die Außenanlagen zu schonen und sauber zu halten. Mutwillige Zerstörungen, Schmierereien und illegale Graffiti werden zur Anzeige gebracht.
- Unfälle, Beschädigungen und Verlust von persönlichem wir schulischem Eigentum ist sofort (dem nächsten Lehrer oder Mitarbeiter) anzuzeigen.
- Geld, Wertsachen, Handys und andere für den Schulalltag nicht notwendige persönliche Dinge der Schüler sind nicht versichert. Verlust und Schäden sind aber grundsätzlich sofort zu melden.
- Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Waffen, Messern, Energydrinks, Zigaretten, Feuerzeugen, Chemikalien, Eddingstifte, Glasflaschen sowie pyrotechnischen Erzeugnissen ist untersagt.
- Die Benutzung von Fahrrädern ist nur mit einer Fahrraderlaubnis gestattet, verboten sind Skateboards, Inlineskates u.ä.. Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben.
- Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und nicht der Freizeit. Deshalb ist auf angemessene Schulkleidung zu achten. Beim Betreten des Schulgebäudes sind alle Kopfbedeckungen (religiöse und witterungsbedingte Aspekte sind zu akzeptieren) abzunehmen. Die Kleidung enthält keine Aufdrucke, die als Zeichen von Respektlosigkeit, Intoleranz und Gewaltverherrlichung gewertet werden können.
II Unterricht
- Der Unterricht beginnt pünktlich entsprechend der festgelegten Zeiten und wird durch den Lehrer beendet. Zu spät kommende Schüler melden sich im Sekretariat.
- Vergessene Hausaufgaben und Arbeitsmittel werden geahndet.
- Jede Unterrichtsstunde beginnt mit der Begrüßung. Die benötigten Arbeitsmaterialien liegen auf dem Tisch. Während des Unterrichts sind Essen und Kaugummi kauen untersagt. Straßenbekleidung ist an den vorgesehenen Plätzen anzuhängen.
- Die Mitteilung an die Schulleitung über Nichterscheinen eines Lehrers erfolgt durch den Klassensprecher.
Beim Verlassen der Unterrichtsräume kontrolliert der Fachlehrer die Aufgabenerfüllung des Ordnungsdienstes, das Verschließen der Fenster und den allgemeinen Zustand des Zimmers. Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Zimmer sind alle Stühle hoch zu stellen.
III Pausen
- In den Pausen erfolgt ein zügiger Zimmerwechsel. Fachräume werden nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten. In den kleinen Pausen darf das Zimmer nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort. Im Rahmen der großen Pausen ist der Aufenthalt auf den Schulhof für alle Schüler verbindlich.
- Ein Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts ist nicht gestattet.
- Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 dürfen mit Einwilligung der Eltern in den Hofpausen das Schulgelände verlassen und erhalten einen Berechtigungsschein mit definierten Regeln.
Bei Verstößen gegen diese Regeln wird der Berechtigungsschein bis auf weiteres entzogen.
Regeln:
Pünktlichkeit zum Unterricht
Rauchen und der Konsum von Drogen jeglicher Art sind verboten.
- Der Aufenthalt im Speiseraum ist nur für die Schüler und Schülerinnen erlaubt, die an der Schulspeisung teilnehmen. Jeder Schüler achtet auf eine angemessene Esskultur sowie auf Ordnung und Sauberkeit.
IV Elektronische Geräte
1. Schülern und Schülerinnen ist das Benutzen von internetfähigen elektronischen Geräten aller Art auf dem gesamten Schulgelände, in allen Schulgebäuden sowie bei Schulveranstaltungen verboten.
a. Die Handys sind, sobald das Schulgelände betreten wird, ausgeschaltet im Rucksack mitzuführen.
b. Für folgende pädagogische Zwecke dürfen die eigenen Telefone auf Anweisung des pädagogischen Personals genutzt werden. Diese Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr der SchülerInnen, eine Haftung der Schule ist ausgeschlossen.
• zur Nutzung von Kahoot, Anton, Schlaukopf u.ä. als Instrument zum Üben,
• zur Nutzung an außerschulischen Lernorten (Einkaufsliste),
• Taschenrechner, Erreichen eines Notfallkontakts u.ä.,
• zur Nutzung beim Orientierungslauf oder Geocaching,
• zur Nutzung zu Recherchezwecken,
• zur Vertonung von Tagebucheinträgen,
• als Übersetzer in der Kommunikation bei SchülerInnen, welche Deutsch als Zweitsprache erst erlernen müssen,
• zur Nutzung zur Durchführung von Umfragen,
• zur Nutzung zu Feedbackzwecken.
2. Der Lehrer ist berechtigt bei Zuwiderhandlung das Gerät einzubehalten. Bei dreimaliger Nichtachtung wird das Gerät nur an die Personensorgeberechtigten ausgehändigt. Wird nochmals gegen diesen Schulordnungspunkt verstoßen, sind die Schüler und Schülerinnen verpflichtet ihr Smartphone 5 Schultage in Folge zu Beginn des Schultags im Lehrerzimmer zu hinterlegen und sollen es
am Ende des Schultages dort wieder abholen.
3. Das unerlaubte Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist ein Straftatbestand nach §201 StGB.
V Verhinderung
- Bei Abwesenheit des Schülers oder der Schülerin vom Unterricht und von Schulveranstaltungen muss bis spätestens 09:00 Uhr eine telefonische Benachrichtigung der Schule erfolgen.
- Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter am Unterricht teilnehmen, ist dies dem Lehrer zu melden.
- Die Hausordnung wird durch die Schulkonferenz bestätigt.
- Die Hausordnung gilt in Verbindung mit dem Maßnahmenkatalog.
- Für die FUR und die Sportstätten gelten weitere fachspezifische Regelungen.
- Im Katastrophenfall tritt der Alarm in Kraft.
Anhang
Maßnahmenkatalog
I Allgemeine Regelungen
Zu 3. Ordnungsmaßnahmen durch den Schulleiter oder Klassenleiter werden eingeleitet und eine Elterninformation erteilt.
Zu 4. Arbeitseinsatz der Schüler an der Schule und gemeinnützige Tätigkeit,
zu 7. Ordnungsmaßnahmen sowie Entzug der Gegenstände (bei Drogen Information der Polizei).
II Unterricht
Zu 1. Zu spät kommende Schüler melden sich im Sekretariat, bei Nichtbesetzung in der Klasse. Bei Zuspätkommen wird der versäumte Unterrichtsstoff nachgearbeitet.
Stand:
14.09.2024